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Qualifikation

Die AdA bescheinigt mit einem Zertifikat von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Deutsch-Koreanischen Auslandshandelskammer (KGCCI) die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation als Ausbilder*in. Die Prüfung umfasst vier Handlungsfelder und besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der Fokus der AdA liegt dabei auf der späteren Rolle und Verantwortung als Ausbilder*in im Betrieb.

Qualifikation
KGCCI

Abschlussprüfung für AdA Vollversion

Schriftliche Prüfung

Fallbezogene Fragen

Multiple Choice

Vollversion 180 Min.

Praktische Prüfung

Durchführung einer Trainingseinheit

Fachgespräch

Max. 15 Min.

Nach bestandener Prüfung am Ende der AdA erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, ausgestellt von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Deutsch-Koreanischen Auslandshandelskammer (KGCCI). Damit wird nachgewiesen, dass Zertifizierte über eine berufspädagogische Qualifikation als Ausbilder verfügt. Für die Tätigkeit als Ausbilder sind berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erforderlich.

Die AdA dient nicht nur der Vorbereitung auf die Prüfung zu Ausbildenden. Der Schwerpunkt liegt vielmehr auf ihre Rolle als Ausbildende nach der Prüfung.

AdA Feedback

Trainer 1

Vielen Dank, dass Sie mir geholfen haben, neue Perspektiven im Bereich der Ausbildung zu gewinnen. Das AdA Programm war eine große Chance, mich nicht nur als Ausbildungstrainer, sondern auch als Mitarbeiter weiterzuentwickeln.

Trainer 2

Ich persönlich war mit dem gesamten Ablauf und den Inhalten der AdA-Schulung sehr zufrieden. Besonders beeindruckt hat mich die engagierte, gut vorbereitete und proaktive Haltung der Dozentin.