Qualifikation

Nach bestandener Prüfung am Ende der AdA erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, ausgestellt von DIHK und AHK Korea. Damit wird nachgewiesen, dass der Inhaber über eine berufspädagogische Qualifikation als Ausbilder verfügt. Für die Tätigkeit als Ausbilder sind berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erforderlich.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil und gliedert sich in die folgenden vier Handlungfelder:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Die AdA dient nicht nur der Vorbereitung auf die Prüfung zum Ausbilder. Der Schwerpunkt liegt vielmehr auf der Rolle des Ausbilders nach der Prüfung.